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Rechtliche Informationen

Teilnahme- und Ticketbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für «Zwischen Seele, Heilung und Jenseits» am 23. Oktober 2026 in Bern.

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Auf dieser Seite

Veranstalter Vertragsabschluss Tickets und Zutritt Nichtinanspruchnahme Weitergabe Änderungen Verschiebung und Absage Teilnahme Haftung Recht und Schlussbestimmungen

01 · Geltungsbereich

Veranstalter und Vertragspartner

Veranstalter und Vertragspartner der Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer ist:

Spirit Evolution Center · Urs Lüthi
Altes Schloss Bümpliz
Bümplizstrasse 89
CH-3018 Bern
Schweiz

urs@evocenter.ch
www.evocenter.ch ↗

Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung «Zwischen Seele, Heilung und Jenseits» am 23. Oktober 2026 im Kongresszentrum Kreuz in Bern.

Der Ticketverkauf und die Zahlungsabwicklung erfolgen über Eventfrog. Eventfrog stellt die technische Ticketplattform bereit und ist nicht selbst Veranstalter. Ergänzend gelten die Bedingungen von Eventfrog, soweit sie die Nutzung der Plattform und deren Dienstleistungen betreffen.

Tickets und Anmeldung auf Eventfrog ↗

02 · Bestellung

Vertragsabschluss

Der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch kommt im Rahmen des Bestellvorgangs auf Eventfrog zwischen der ticketkaufenden Person und dem Spirit Evolution Center zustande. Der Kauf wird mit der elektronischen Bestell- beziehungsweise Ticketbestätigung verbindlich.

Vor Abschluss der Bestellung können die eingegebenen Daten überprüft und korrigiert werden. Die zum Kaufzeitpunkt akzeptierte Fassung dieser Bedingungen ist Bestandteil des Vertrages.

03 · Zahlung

Preise und Bezahlung

Es gelten die bei Eventfrog zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise in Schweizer Franken. Obligatorische Kosten und Gebühren werden vor Abschluss des Kaufs ausgewiesen.

Die Bezahlung erfolgt über die auf Eventfrog angebotenen Zahlungsmittel. Für gesondert gewählte Zusatzleistungen Dritter, beispielsweise eine Ticketversicherung oder ein Flex-Ticket, gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

04 · Einlass

Tickets und Zutritt

Das Ticket berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt. Beim Einlass muss das Ticket digital oder ausgedruckt mit lesbarem QR-Code vorgewiesen werden.

Bei mehrfach vorgelegten oder kopierten Tickets berechtigt nur das zuerst kontrollierte Ticket zum Eintritt. Für die sichere Aufbewahrung des Tickets ist die ticketbesitzende Person verantwortlich.

Der Veranstalter darf bei berechtigten Zweifeln an der Gültigkeit oder rechtmässigen Verwendung eines Tickets einen Identitätsnachweis verlangen.

05 · Stornierung

Nichtinanspruchnahme, Krankheit und Stornierungskosten

Kann eine Person die Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht besuchen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Ersatzleistung.

Bei einer krankheitsbedingten Verhinderung wird der bezahlte Ticketpreis zurückerstattet, sofern die Verhinderung für den Veranstaltungstag durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird. Eine Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich.

Das ärztliche Zeugnis und die Ticketangaben müssen spätestens fünf Kalendertage nach der Veranstaltung per E-Mail an urs@evocenter.ch eingereicht werden. Ohne fristgerechten Nachweis besteht kein Rückerstattungsanspruch.

Die im Zusammenhang mit der Stornierung und Rückerstattung tatsächlich anfallenden Bearbeitungs- und Transaktionsgebühren von Eventfrog gehen zulasten der teilnehmenden Person und werden vom zurückzuerstattenden Ticketpreis abgezogen.

Separat gebuchte Zusatzleistungen Dritter, insbesondere Versicherungsprämien oder Eventfrog-Zusatzleistungen, werden nicht durch den Veranstalter zurückerstattet. Dafür gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Alternativ kann das Ticket nach Massgabe von Abschnitt 6 an eine andere Person weitergegeben werden.

06 · Übertragung

Weitergabe eines Tickets

Nicht personalisierte Tickets dürfen zum ursprünglichen Preis oder unentgeltlich an eine andere Person weitergegeben werden. Ein gewerbsmässiger Weiterverkauf oder ein Verkauf zu einem höheren Preis ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

Bei personalisierten Tickets ist vor der Weitergabe eine Namensänderung über Eventfrog oder die Zustimmung des Veranstalters erforderlich.

07 · Programm

Änderungen des Programms

Der Veranstalter darf Referierende, Reihenfolge, Zeitplan und einzelne Programminhalte aus sachlichen Gründen ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

Aus geringfügigen oder zumutbaren Änderungen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der wesentliche Charakter der Veranstaltung grundlegend verändert, informiert der Veranstalter die Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer über ihre Möglichkeiten.

Eine bestimmte persönliche Erfahrung, eine Heilwirkung, eine individuelle Botschaft oder das Zustandekommen eines Jenseitskontakts sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung und werden nicht garantiert.

08 · Durchführung

Verschiebung, Absage und höhere Gewalt

Verschiebung

Wird die Veranstaltung auf ein anderes Datum verschoben, behalten bereits gekaufte Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit.

Wer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, kann innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Verschiebung, spätestens jedoch vor dem neuen Veranstaltungstermin, die Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises verlangen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig.

Absage

Wird die Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig abgesagt, wird der bezahlte Ticketpreis grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel oder auf einem vom Veranstalter bekannt gegebenen Weg zurückerstattet.

Separat gebuchte Zusatzleistungen Dritter, insbesondere Versicherungsprämien, richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder andere persönliche Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter die Absage nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

Höhere Gewalt und vorzeitiger Abbruch

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, erheblicher Sicherheitsrisiken, Naturereignissen oder anderer nicht vom Veranstalter zu verantwortender Umstände abgesagt oder verschoben werden, gelten die Regelungen über Absage oder Verschiebung entsprechend.

Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder wegen höherer Gewalt unterbrochen oder beendet werden, richtet sich eine allfällige Rückerstattung nach den konkreten Umständen, dem bereits erbrachten Teil der Veranstaltung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

09 · Veranstaltung

Freiwilligkeit und gesundheitlicher Hinweis

Die Beteiligung an Demonstrationen, Übungen, Coaching-Sequenzen, geistigem Heilen oder medialen Kontakten ist freiwillig. Niemand ist verpflichtet, persönliche Angaben zu machen oder sich aktiv zu beteiligen.

Die Veranstaltung ist ein öffentlicher Vortrags- und Erlebnisabend. Geistiges Heilen, mediale Wahrnehmungen und Coaching-Sequenzen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung, keine Psychotherapie und keine professionelle Krisen- oder Trauerbegleitung.

Laufende medizinische oder therapeutische Behandlungen dürfen nicht ohne Rücksprache mit der zuständigen Fachperson verändert oder beendet werden.

10 · Rücksichtnahme

Verhalten und Ausschluss

Die Teilnehmenden haben die Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals und des Kongresszentrums zu beachten.

Personen, die andere Gäste erheblich stören, gefährden, beleidigen, Persönlichkeitsrechte verletzen oder trotz Aufforderung gegen die Hausordnung verstossen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Wurde der Ausschluss durch das eigene Verhalten verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

11 · Persönlichkeitsrechte

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen von Referierenden oder anderen teilnehmenden Personen sind nur mit deren vorheriger Zustimmung erlaubt.

Allfällige Aufnahmen durch den Veranstalter werden vorgängig klar angekündigt. Erkennbare Einzelaufnahmen von Gästen werden nur mit entsprechender Zustimmung veröffentlicht.

12 · Verantwortung

Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden sowie für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände ausgeschlossen.

Für Leistungen unabhängiger Dritter, insbesondere Eventfrog, Verkehrsbetriebe, Gastronomie oder separat abgeschlossene Versicherungen, gelten die Verantwortlichkeiten und Bedingungen der jeweiligen Anbieter.

13 · Personendaten

Datenschutz

Personendaten werden nur bearbeitet, soweit dies für Ticketverkauf, Zahlungsabwicklung, Information der Gäste, Einlasskontrolle, Durchführung der Veranstaltung, Bearbeitung von Rückerstattungen und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

Für die Datenbearbeitung über Eventfrog gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen von Eventfrog. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Veranstaltungswebsite.

14 · Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Für einen Ticketkauf ist jeweils die Fassung massgebend, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptiert wurde. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend.

Stand: 1. August 2026

Erlebnisabend Bern

Zwischen Seele, Heilung und Jenseits
23. Oktober 2026 · 19:30 Uhr

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